Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TOMs GmbH

TOMS GmbH, Gustav-Schöller-Str. 4, 72116 Mössingen, Tel.: 07473-955440, E-Mail: info@toms.gmbh.de
Stand: Januar 2015

§ 1 Allgemeines

Folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Angeboten und Verträgen über Lieferungen und Leistungen des Verkäufers zugrunde.

§ 2 Angebote

Angebote und Leistungen der Preisliste sind freibleibend.

Preiserhöhungen aufgrund gesetzlicher Erhöhungen der Mehrwertsteuer bleiben vorbehalten.

§ 3 Nachträge / Änderungen

Die Vereinbarung zusätzlicher Arbeiten oder Änderungen des Auftrages bedürfen der Textform (Übereinstimmende Erklärungen der Parteien in jeweiliger Schriftform, Telefax oder Mail).

Nachträge können nur von der Bestellerin oder einer ausdrücklich bevollmächtigten Person beauftragt werden.
Die bevollmächtigte Person hat TOMs die Vollmacht vorzulegen.

§ 4 Abschlagszahlungen / Zahlungen

TOMs ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen zu erbringen.
Abschlagszahlungen und Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zu begleichen, unabhängig von Finanzierungsmodalitäten oder Fördergeldern.

§ 5 Subunternehmereinsatz

Der Auftraggeber gestattet ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern und Fachplanern.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sämtliche für die Energieberaterleistung notwendigen Unterlagen (z.B. Bestandspläne) rechtzeitig zu beschaffen und dem Energieberater zu übergeben.

Für die Einhaltung von Fristen (z.B. Antragstellung bei Fördergeldgeber wie KfW, L-Bank, etc.) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich).

§ 7 Einstellung der Arbeiten

TOMs ist berechtigt, ihre Leistungen einzustellen:
– wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist.
– wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder TOMs, trotz rechtzeitiger Ankündigung, der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

§ 8 Kündigungsrecht von TOMs

TOMs ist insb. berechtigt, den Energieberatervertrag nebst etwaigen Nachträgen zu kündigen:

– wenn der Auftraggeber mit einer Zahlungsverpflichtung im Verzug ist.
– wenn der Auftraggeber die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen Unterlagen nicht vorlegt oder dem Energieberater trotz rechtzeitiger Ankündigung der Zugang zum Objekt, sofern notwendig, verwehrt wird.

Die Kündigung ist schriftlich (auch möglich per Telefax) zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn TOMs dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Erfüllung obiger Positionen gesetzt und die Kündigung des Auftrages angedroht hat.

Für den Fall der Kündigung sind die anteilig erbrachten Leistungen brutto abzurechnen. Weiterhin hat TOMs einen Anspruch auf Bezahlung der restlichen Nettovergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

Auch muss sie sich dasjenige anrechnen lassen, das sie durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

§ 9 Kündigungsrecht des Auftraggebers

Die Kündigung ist schriftlich (auch möglich per Telefax) zu erklären.
Im Übrigen richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB

§ 10 Abnahme

Die Abnahme der Leistung von TOMs erfolgt spätestens nach Ablauf einer Prüfzeit des Auftraggebers für die Leistung von TOMs.
Die Prüfzeit wird festgelegt auf zwei Wochen.

Wenn der Auftraggeber eine andere Person zur Erklärung der Abnahme bevollmächtigt, hat er dies dem Energieberater unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht anzuzeigen.

§ 11 Haftung

TOMs haftet für Verletzungen der von ihr nach diesem Vertrag geschuldeten Pflichten nach den Vorschriften des BGB.
Für darüber hinausgehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet TOMs, gem. 575 II BGB nicht. Zumindest ist die Haftung auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für sonstige Schäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 12 Versicherungsdeckung

TOMs unterhält eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Energieberater. Die Deckungssummen betragen: 2.000.000,- Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- Euro für sonstige Vermögensschäden.

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis dieser Deckungssummen. Wird eine erweiterte Haftungssumme gewünscht, ist dies TOMs vor Auftragserteilung mitzuteilen.

§ 13 Urheber- und Verwertungsrechte

Alle vom TOMs gefertigten Unterlagen dürfen nur für das vertraglich beschriebene Bauvorhaben verwendet werden.

§ 14 Erfüllungsort, Formerfordernisse, unwirksame Bestimmungen

Gegenseitiger Erfüllungsort für alle, sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist der Ort des Bauvorhabens. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (Übereinstimmende Erklärungen der Parteien in jeweiliger Schriftform, Telefax oder Mail).

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, bleibt insoweit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine dem Willen beider entsprechende, angemessene und rechtlich zulässige Regelung treten, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich am nächsten kommt.